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Die Pensionskasse - Heute schon an Mogen denken

Altersvorsorge im Schornsteinfegerhandwerk bei der PKS
Seit dem Jahr 2005 ist der Betrieb verpflichtet direkt 2 % der Beitragsbemessungsgrenze für seine/n Arbeitnehmer/in n unsere Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks einzuzahlen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit dem Abschluss des Bundesmanteltarifvertrages vom 5. Februar 2002 und die daraus resultierende Einrichtung der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks, haben wir ein Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge. Wir konnten damit erreichen, dass das Verfahren erweitert und stark vereinfacht wurde. Es gibt seit dem einen tariflichen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss, der direkt vom Betrieb abgeführt wird.
Mitmachen lohnt sich!

Der Bundestarifvertrag (BTV) regelt unter dem § 13 die Einrichtung der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks. Er regelt das Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge. Die Pensionskasse wird somit vom Betrieb mit 2 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte, dass heißt im Jahr 2009 mit 1.296 €, gefördert.

1. Warum betriebliche Altersvorsorge?

* Das gesetzliche Rentenniveau wird abgesenkt (vgl. die Diskussion in der Tagespresse).
* Der Berufsunfähigkeitsschutz entfällt für jüngere Kolleginnen und Kollegen ganz und die Erwerbsminderungsrentenregelung wurde erheblich verschärft.
* Die Hinterbliebenenversorgung wurde abgesenkt.

2. Warum Bayerische Versorgungskammer, warum Pensionskasse?

* Umfassende Erfahrungen mit der Versorgung unserer Kolleginnen und Kollegen und damit Kostenreduzierung, da auch die Versorgungsanstalt (VA) der Bezirksschornsteinfegermeister bereits dort betreut werden.
* Wirtschaftliche Stärke (.Zt. über 40 Mrd. Euro) durch Vertretung sehr vieler Berufszweige als Berufsständische Einrichtung.
* Keine Vermittlungsgebühren, keine Abschlusskosten, daher niedrige Verwaltungskosten.
* Der Verwaltungsrat der Pensionskasse besteht ausschließlich aus Kollegen, so dass wir Schornsteinfeger selbst auf die Verwendung der Beiträge und die Gestaltung der Angebote und Leistungen entscheidend Einfluss nehmen können.
* Den Arbeitgeberzuschuss von 1.296 Euro im Jahr 2009 erhaltet Ihr automatisch bei der Pensionskasse.
* Bitte beachtet: Allein dieser Arbeitgeberzuschuss sichert Euch eine Rendite, die Ihr woanders aus Euren eigenen Beiträgen ohne zusätzliches Risiko nicht erreichen werdet.
* Und denkt daran: Die Pensionskasse ist „unsere“ Kasse; der Erfolg hängt von unserem Engagement ab.

3. Welche Leistungen sind zu erwarten?

Die Leistungen zum Rentenbeginn hängen im Wesentlichen von der Höhe der eingezahlten Beiträge und der Verzinsung ab. Gemäß Absprache rechnet die Pensionskasse extrem vorsichtig nur mit einer garantierten Verzinsung von 3 % sowie einer angenommenen jährlichen Erhöhung von 1 %.
Übrigens: Kein Versicherer kann Dir sagen, wie viel man zum Rentenbeginn bekommt. Lasst Euch von Privatanbietern eine realistische Vergleichsrechnung machen. Die betriebliche Altersvorsorge, die Absicherung im Erwerbsminderungsfall (bei unserer Kasse praktisch eine Berufsunfähigkeitsrente!), der Kapitaleinsatz und die Verzinsung müssen aber bei dem Vergleich übereinstimmen. Ihr werdet kaum was Besseres finden und wenn, dann haben wir als Handwerk nicht die Möglichkeit, die Zukunft zu beeinflussen, wie es bei unserer Pensionskasse der Fall ist.

Unter den oben genannten Bedingungen hat unsere Kasse folgende Leistungen:

* Altersruhegeld mit 60 (egal ob Du gesetzlich noch bis 65 arbeiten musst)
* Einzahlung 2 % vom Alter 20 bis 35: ca. 245 Euro
* Einzahlung 3 % (+1 % zusätzlich von Dir) vom Alter 20 bis 35: ca. 524 Euro
* Einzahlung 2 % vom Alter 30 bis 60: ca. 240 Euro
* Einzahlung 3 % (+1 % zusätzlich von Dir) vom Alter 30 bis 60: ca. 548 Euro
* Berufsunfähigkeit:
* Fall A) ab Versicherungsbeginn: 275 Euro bei 2 % vom Betrieb
* Fall B) ab Versicherungsbeginn: 296 Euro bei 3 % Eigenanteil (1 % als Zusatz von Dir)
* Nach 15 Jahren Laufzeit (Erwerbsminderung mit Alter 35) sind es schon:
* Fall A) 541 Euro,
* Fall B) 820 Euro

Einzige Einschränkung: Für Krankheiten gibt es nach Vertragsabschluss eine Wartezeit von 2 Jahren. Nach einem Unfall ist dies nicht der Fall.

* Hinterbliebenenversorgung (Todesfall: 35. Lebensjahr):
* Einzahlung 2 % vom Betrieb vom Alter 20 bis 35: ca. 297 Euro
* Einzahlung 3 % (+1 % von Dir) vom Alter 20 bis 35: ca. 452 Euro

Noch einmal der Hinweis: Die Verzinsung der Einzahlungsbeträge wurde vorsichtig mit garantiert 3 % sowie 1 % jährlicher Erhöhung gerechnet. Da alle höheren Zinserträge den einzelnen Versicherten zugute kommen, sind also bestimmt noch höhere Versorgungsansprüche zu erwarten.

4. Wie schließt man eine betriebliche Altersvorsorge bei der Pensionskasse ab?

Diese Verfahren haben wir nun stark vereinfacht! Die Bayrische Versorgungskammer wird sich bei Deinem Betrieb melden. Dieser ist verpflichtet, Dir die betriebliche Altersversorgung bei der Pensionskasse zu zahlen. Somit kommt also jeder Arbeitnehmer in den Genuss unserer Kasse. Zusätzlich kannst Du (auch wenn Du das Gefühl hast der Betrieb hat Dich noch nicht angemeldet) einen Aufnahmeantrag an die Versorgungskammer senden. Dazu solltest Du den Aufnahmeantrag downloaden [82 KB] und ausfüllen. Dann nur noch zur Versorgungskammer schicken. Diese meldet sich dann bei Deinem Chef. Keine Diskussion und kein Aufwand.

5. Wie läuft der praktische Durchführungsweg mit dem Arbeitgeber?

* Dein Arbeitgeber zahlt die Beiträge zur Pensionskasse in monatlich gleichen Beiträgen an die PKS. Du brauchst Dich um nichts zu kümmern. Dies sind im Monat immerhin 108 € steuerfrei.
* Möchtest Du über 2 % der Beitragsbemessungsgrenze ansparen, so wird dies mit entsprechendem Lohnabzug verrechnet, nachdem Du der PKS und Deinem Arbeitgeber dies mitgeteilt hast.

6. Kann die betriebliche Altersvorsorge auch woanders gemacht werden?

* Tariflicher Anspruch auf den Zuschuß zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ist ausschließlich bei der Pensionskasse zulässig. Und: Nur bei der Pensionskasse haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf den Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 108 € im Jahre 2009.
* Berufspolitisch ist der Aufbau einer neuen Säue in Form der Altersversorgung sinnvoll. Es ist eine wichtige stützende Maßnahme für unser Handwerk.
* Für den Einzelnen: Wenn man später als BSM bei der VA pflichtversichert ist und jetzt diese sehr einfache Möglichkeit nutzt, seine private (betriebliche) Rentenabsicherung über die Pensionskasse forciert, hat man es nicht nur jetzt sehr einfach, sondern auch zu Rentenbeginn. Alles in einer Hand. Was willst man mehr?

Weitere Informationen erhältst Du auf der Homepage der Versorgungskammer.

Einen Artikel zu diesem Thema findet ihr auch auf den Seiten 20 - 23 der unserer Fachzeitschrift "Schornsteinfeger 09.08" [569 KB] .

Hier könnt ihr euch die Satzung der Pensionskasse herunterladen, einfach hier klicken. [79 KB]
Hier könnt ihr euch den neuen Antrag der PKS herunterladen, einfach hier klicken. [82 KB]